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Was ist falsch an der Reservierungsgebühr?

Ganz generell würde man sagen, dass eine Gebühr für eine Reservierung nicht falsch sein kann – denkt man. Der Immobilienmarkt ist aber speziell, hier treffen Menschen mit sehr wenig oder gar keiner Erfahrung auf Profis. Und da es nicht gerade einfach ist, eine Immobilie zu kaufen versucht jeder viel, um an das Haus oder die Wohnung der Träume zu kommen.

Speziell in den großen Städten wie beispielsweise Berlin, hat sich daher ein wenig die Reservierungsgebühr eingeschlichen, obwohl sie in fast keiner Form rechtens ist (weitere Details dazu findet man sehr übersichtlich hier: https://ratgeber.immowelt.de/a/reservierungsgebuehr-oft-nicht-zulaessig.html).

Kurz gesagt, die Reservierungsgebühr ist fast nie rechtens, da sie dem potenziellen Käufer keinen echten Vorteil bietet, zum Beispiel weil der Verkäufer einfach jemand anderes bevorzugen kann, auch wenn der Makler die Reservierung bestätigt hat.

Hier genau setzen wir mit Makelarus an, den wir haben uns generell als Ziel gesetzt diejenigen im Immobilienmarkt zu unterstützen, die eigentlich nur sehr wenig echte Unterstützung erfahren.

Wenn Sie eine Reservierungsgebühr bezahlt haben, zum Beispiel in Berlin, Hamburg oder auch einem anderen beliebigen Ort, dann können Sie uns die Daten mitteilen und wir prüfen diesen Fall. Ist die Gebühr – wie in fast allen Fällen – zu Unrecht bezahlt worden, verlangen wir vom Makler die Erstattung der Reservierungsgebühr an Sie. Dafür brauchen wir nur ein paar Informationen von Ihnen und schon kann dieser Prozess losgehen, bei dem Sie bis auf die Bereitstellung einiger Unterlagen eigentlich nichts machen müssen.

Verlangen Sie also Ihr zu Unrecht gezahltes Geld zurück und registrieren Sie sich einfach kostenlos hier.

Unser Service kostet Sie tatsächlich nur im Erfolgsfall etwas, dann bekommen wir einen Teil der Zahlung für unsere Arbeit.